Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der ScalingMBA LLC

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der ScalingMBA LLC (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. an natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne der Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union oder des Schweizer Konsumentenschutzgesetzes sind von der Beauftragung ausgeschlossen.

§ 1 – Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers werden in der Regel per E-Mail versendet. Der Auftragnehmer ist drei (3) Werktage an ein Angebot gebunden.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindungsfrist elektronisch bestätigt.

(3) Eine Annahme nach Ablauf der Bindungsfrist stellt ein neues Angebot des Auftraggebers dar, das vom Auftragnehmer erneut bestätigt werden muss. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, angepasste Konditionen und Preise zugrunde zu legen.

§ 2 – Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen in §1.2 geschlossenen Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request).

(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber leistungsfähige Systeme, Prozesse und Werkzeuge zur Verfügung, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, seine Vertriebs- und Geschäftsprozesse nachhaltig zu optimieren. Der wirtschaftliche Erfolg dieser Maßnahmen hängt maßgeblich von Faktoren ab, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen – insbesondere von der Qualität seines Angebots, der Leistungsfähigkeit seines Teams, der konsequenten Nutzung der bereitgestellten Systeme sowie der Umsetzung vereinbarter Maßnahmen. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis ist daher nicht geschuldet.

(3) Die konkreten Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die im Vertrag definierten Meilensteine nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich beanstandet.

§ 3 – Technische Voraussetzungen

(1) Für die Leistungserbringung müssen bestimmte technische Voraussetzungen wie Plattformzugänge, API-Keys etc vorliegen..

(2) Der Auftraggeber schließt die Verträge mit allen genutzten Drittanbietern (z. B. Software-Dienstleistern, Cloud-Plattformen, CRM-Systemen) selbstständig und auf eigene Kosten ab. Der Auftragnehmer ist von diesen Vertragsverhältnissen ausdrücklich ausgenommen und übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Preisänderungen dieser Drittanbieter.

§ 4 – CRM-Konfiguration

(1) Der Auftragnehmer nimmt eine individuelle CRM-Konfiguration gemäß dem vereinbarten Vertrag vor.

(2) Die Konfiguration erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Funktionen und Schnittstellen der eingesetzten Drittanbieter-Software. Änderungen der Drittanbieter-Funktionalität nach Abschluss der Konfiguration begründen keinen Nachbesserungsanspruch.

§ 5 – Integrierte Onlinedienste

(1) Der Auftragnehmer konfiguriert Onlinedienste zur Optimierung des CRM-Systems des Auftraggebers. Ob Leistungen einmalig oder dauerhaft erbracht werden, ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer bereitgestellten digitalen Inhalten, Automationen und Plattform-Zugängen. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt und erlischt automatisch mit Vertragsende.

§ 6 – Auswertungen („Profitboard“)

(1) Ein Anspruch auf Auswertungen, Dashboards oder Reports besteht nur, wenn diese als Zusatzleistung gebucht und im Vertrag vereinbart wurden.

(2) Es besteht kein Anspruch auf die dahinterliegende Software, den Quellcode, die Datenbankstruktur oder die zugrunde liegenden Abfragen und Datenmodelle.

§ 7 – Weitere Leistungen

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Zugang zum Onboarding/Training zur Verfügung.

(2) Weitere Leistungen richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung und den Vereinbarungen im Vertrag.

§ 8 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Zugangsdaten, Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Auftraggeber richtet erforderliche Konten (z. B. E-Mail, Google Workspace, Zoom, CRM-Lizenzen) selbstständig und auf eigene Kosten ein.

(2) Die ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers ist wesentliche Voraussetzung für die Vertragserfüllung. Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Freigaben innerhalb von zwei (2) Werktagen erreichbar ist.

(3) Verzögerungen, die aus mangelnder, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, verlängern die Leistungsfristen des Auftragnehmers entsprechend, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung oder Schadensersatz entsteht.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Fristsetzung von zehn (10) Werktagen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bis dahin erbrachte Leistungen vollständig abzurechnen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.

§ 9 – Eigentum und Urheberrecht an Automationen

(1) Alle vom Auftragnehmer entwickelten Automationen, Workflows, Prozesse, Konfigurationen, Templates, Datenmodelle und Skripte (nachfolgend zusammen „Systeme“) verbleiben im alleinigen geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist alleiniger Urheber und Rechteinhaber dieser Systeme.

(2) Der Auftraggeber erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Systemen, das auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt ist.

(3) Eine Übertragung von Eigentums- oder Urheberrechten an den Auftraggeber findet nicht statt. Der Auftraggeber hat weder während noch nach der Vertragslaufzeit einen Anspruch auf Herausgabe, Export, Dokumentation oder Übertragung der vom Auftragnehmer erstellten Systeme.

(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Systeme und Konfigurationen unwiderruflich deaktiviert und gelöscht. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine Dokumentation der Löschung auszustellen. Eine Übergangsfrist wird nicht gewährt, sofern nicht individuell schriftlich anders vereinbart.

§ 10 – Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung

(1) Die Erstlaufzeit des Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Angebot.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung bei jeder Vertragsverlängerung mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Verlängerungszeitpunkt anzupassen. Widerspricht der Auftraggeber der Preisanpassung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Verlängerungszeitpunkt zu.

§ 11 – Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Beide Parteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei: (a) Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als dreißig (30) Tagen trotz Mahnung, (b) wiederholtem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten gemäß § 8, (c) Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Nachahmungsverbot gemäß § 15, (d) Insolvenzantrag oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers.

(3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch für die gesamte restliche Vertragslaufzeit bestehen.

§ 12 – Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen Systemen selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter insoweit frei.

(2) Die Verantwortung für die Einholung erforderlicher Einwilligungen, die Information der Betroffenen und die Einhaltung der Betroffenenrechte verbleibt vollständig beim Auftraggeber.

§ 13 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer behält sich die ausschließlichen Nutzungsrechte an allen erbrachten Leistungen vor, bis die vereinbarte Setup-Gebühr vollständig beglichen ist.

(2) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ohne vollständige Zahlung der geschuldeten Vergütung sind alle vom Auftragnehmer bereitgestellten Inhalte, Systeme und Zugänge unverzüglich vom Auftraggeber zu löschen und deren Löschung schriftlich zu bestätigen.

(3) Eigenständige Veränderungen, Anpassungen oder Reverse Engineering der vom Auftragnehmer erstellten Systeme durch den Auftraggeber oder Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

§ 14 – Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln. Dazu gehören insbesondere technische, geschäftliche und strategische Informationen, Preise und Konditionen, Datenzugänge, Automationen, Prozessbeschreibungen und Know-how.

(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von drei (3) Jahren bestehen.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist, (b) der empfangenden Partei bereits vor der Zusammenarbeit nachweislich bekannt waren, oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 15 – Wettbewerbs- und Nachahmungsverbot

(1) Dem Auftraggeber ist es untersagt, Leistungen, Methoden, Prozesse, Systeme oder Know-how des Auftragnehmers ganz oder teilweise zur Nachahmung, zum Wettbewerb oder zur Bereitstellung vergleichbarer Dienstleistungen gegenüber Dritten zu nutzen.

(2) Dieses Verbot gilt während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Vertragsende.

§ 16 – Zahlung und Verzug

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur bei schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.

(3) Bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen und alle Zugänge zu deaktivieren, bis die offenen Beträge vollständig beglichen sind.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Tagen trotz Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht. Der Vergütungsanspruch für die restliche Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.

§ 18 – Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Mängel sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Kenntnisnahme schriftlich und unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die betreffende Leistung als vertragsgerecht und abgenommen.

(2) Der Auftragnehmer kann nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz leisten.

(3) Fehler, die aus fehlerhafter oder vertragswidriger Nutzung durch den Auftraggeber oder Dritte resultieren, gelten nicht als Mängel. Gleiches gilt für Einschränkungen, die aus Änderungen der Drittanbieter-Software herrühren.

§ 19 – Haftung

(1) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder den Ausfall der Internetverbindung ist ausgeschlossen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

§ 20 – Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle oder Unterbrechungen von Drittanbieter-Diensten (z. B. Cloud-Infrastruktur, CRM-Systeme, Automatisierungsplattformen, Zahlungsdienstleister).

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses. Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer des Hindernisses.

(3) Dauert ein Force-Majeure-Ereignis länger als neunzig (90) Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 21 – Einsatz von Subunternehmern

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer, Freelancer oder technische Dienstleister einzusetzen.

(2) Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 22 – Beratungs- und Vermittlungsleistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.

(2) Dies umfasst auch die Empfehlung oder Vermittlung von Partnern, Kooperationsunternehmen oder Joint Ventures. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen, das Verhalten oder die Geschäftsergebnisse Dritter, auf die im Rahmen der Zusammenarbeit hingewiesen oder zu denen der Kontakt hergestellt wurde.

(3) Verträge mit Dritten kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Partner zustande. Die Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen und vertragliche Bindungen verbleibt vollständig beim Auftraggeber.

§ 23 – Änderungen dieser AGB

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hin.

(3) Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, gilt der Vertrag mit den bisherigen Bedingungen fort. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem (1) Monat zu.

§ 24 – Marketing- und Referenznutzung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Namen, Logo und allgemein gehaltene Projektergebnisse des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit und danach als Referenz in Präsentationen, auf Webseiten und in sonstigen Marketingunterlagen zu nennen.

§ 25 – Rechtswahl, Gerichtsstand und Steuerhinweis

(1) Es gilt ausschließlich das Recht des Sitzes des Auftragnehmers (Vereinigte Staaten von Amerika) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

(3) Rechnungen an Auftraggeber außerhalb der USA erfolgen netto ohne Umsatzsteuer unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Hinweis auf der Rechnung: „Reverse Charge – Leistungsempfänger ist Schuldner der Umsatzsteuer gemäß Art. 196 MwStSystRL.“

§ 26 – Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Parteien verpflichten sich, eine entsprechende Ersatzregelung zu vereinbaren.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform ist auch durch E-Mail oder qualifizierte elektronische Signatur gewahrt.

(3) Nebenabreden bestehen nicht. Sollten sich aus dem Vertragsverhältnis Regelungslücken ergeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen ergänzend.